FDP Stadt Zürich fordert neue Drogenpolitik

Ortspartei Kreis 9

Die heutige Schweizer Drogenpolitik stammt aus den 90er-Jahren. Obwohl der Konsum von Betäubungsmitteln weiterhin illegal ist, werden grosse Mengen an Drogen aller Art konsumiert – und dies ohne griffigen Jugendschutz. Eine pragmatische Drogenpolitik orientiert sich an der Realität, nicht an Wunschvorstellungen und dogmatischen Idealen. Deshalb hat der Parteivorstand der FDP Stadt Zürich eine Roadmap zur Weiterentwicklung der Drogenpolitik beschlossen. Mittelfristiges Ziel: Eigenkonsum und Besitz von Betäubungsmitteln sollen straffrei, die Produktion, der Handel und der Verkauf stufenweise reglementiert werden.

Die seit den 90er-Jahren gültige 4-Säulen-Drogenpolitik mit Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression hat zwar die offene Drogenszene zum Verschwinden gebracht. Trotzdem werden in Zürich und der ganzen Schweiz immer mehr illegale Substanzen konsumiert. Und dies, obwohl der Staat erhebliche Ressourcen in Strafverfolgung und Justiz investiert. Der Schwarzmarkt mit qualitativ teils bedenklichen und erheblich gesundheitsgefährdenden Stoffen blüht zu jeder Tages- und Nachtzeit – und dies ohne nennenswerten Jugendschutz. Von dieser Situation profitieren korrupte Kartelle, die seit Jahrzehnten weltweit grausame Drogenkriege führen. Solange es eine Nachfrage gibt, wird der illegale Drogenmarkt auch mit rigorosen Kontrollen nicht verschwinden. Alles andere ist eine Illusion, wie die letzten Jahrzehnte gezeigt haben.

 

Eigenkonsum und Besitz von Betäubungsmitteln sollen straffrei sein, der Jugendschutz soll gestärkt werden

 

Unter meiner Leitung und unter Einbezug von FDP-Politiker/innen von Kanton und Bund, von einer Vertretung der städtischen Jungfreisinnigen sowie von ausgewiesenen Experten hat eine Arbeitsgruppe der FDP Stadt Zürich ihre langfristigen Vorstellungen zu einer neuen Drogenpolitik formuliert. Der Grundsatz: Eigenkonsum und Besitz von Betäubungsmitteln sollen straffrei; die Produktion, der Handel und der Verkauf von Betäubungsmitteln stufenweise reglementiert werden. Die Reglementierung soll sich an den Kriterien Suchtpotential, Gesundheitsgefährdung und Sozialverträglichkeit orientieren.

 

Stufenweise Umsetzung geplant

 

Im Sinn eines Herantastens und unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Erfahrungen soll die neue Drogenpolitik in den nächsten Jahren stufenweise auf den entsprechenden Ebenen umgesetzt werdenwobei wir auch an Pilotprojekte denken.

 

In einem ersten Schritt haben Kantonsrat Marc Bourgeois im Kantonsrat und ich im Gemeinderat eine schriftliche Anfrage eingereicht, um zu klären, ob der nicht strafbare Umgang mit «geringfügigen Mengen» an Betäubungsmitteln im Kanton Zürich und in der Stadt Zürich der Intention des Gesetzgebers entspricht. «Heute werden für Kontrollen und Bussen Polizei- und Richterkräfte gebunden werden – ohne sichtlichen Nutzen für die Gesellschaft. Wir fordern daher, dass der Eigenkonsum von allen Substanzen straffrei wird.»

Dass der Art. 19b Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz fast nur für Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis Anwendung findet, suggeriert letztlich Seite 2 implizit, dass es sich dabei um eine unproblematischere Droge als andere Betäubungsmittelklassen handelt. Das entspricht nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Marcel Müller, Gemeinderat Kreis 9