Die Begrenzungsinitiative – Eine Auslegeordnung

Ortspartei Kreis 9

Am 27. September stimmt die Schweiz über die Begrenzungsinitiative ab. Die SVP möchte die Einwanderung ausländischer Personen neu regeln. Insbesondere geht es ihr um ein Regulativ für die empfundene Überbeanspruchung der Schweiz durch EU-Einwanderer. Der nachstehende Blog beleuchtet Argumente, Risiken und Auswirkungen.

 

  1. Die Gretchenfrage wurde gestellt

 

Eines vorweg: Mit der Begrenzungsinitiative bringt die SVP nach Jahren eine Vorlage, die in ihrem Inhalte unmissverständlich ist. Es gibt nur ein Ja oder ein Nein in Bezug auf die Personenfreizügigkeit mit der EU. Die Widerspruchsklausel im Initiativtext bedingt, dass bei einer Annahme das bestehende Abkommen gekündigt werden müsste oder zumindest hinfällig würde. Nennenswerte Grauzonen, wie etwa bei der Masseneinwanderungsinitiative, gibt es keine. Unbesehen wie man persönlich zur Initiative steht, sollte die Klarheit des geforderten Abstimmungsentscheides begrüsst werden. Einerseits schränkt es den Raum für politische Schachzüge ein und andererseits lässt es keinen Zweifel darüber offen, wie das Parlament im Falle einer Annahme zu handeln hätte. Dies ist unter den Gesichtspunkten der politischen Ehrlichkeit und der thematischen Eindeutigkeit durchaus positiv zu bewerten.

 

 

  1. Die übervolle Schweiz?

 

Die SVP führt an, dass die Einwanderung in keinem Verhältnis zu den Ressourcen und Möglichkeiten der Schweiz steht. Zentraler Ankerpunkt des Argumentariums ist die Schweiz mit “10 Millionen Einwohnern”. Die Überbevölkerung führe zu mehr Zersiedelung, steigenden Mieten, Lohndumping, Missbräuchen in den Sozialwerken, Dichtestress sowie zu einem Verlust an Sicherheit und kultureller Identität. Ist das was dran?

 

Der Trend hin zur Schweiz mit 10 Millionen Einwohnern ist eine Projektion, die selbst das Bundesamt für Statistik für realistisch erachtet. Dass ein solcher Zuwachs uns vor Herausforderungen stellt und auch zukünftig stellen wird, ist wohl unbestritten. Jeder von uns hat sich schon einmal im überfüllten Zugabteil wiedergefunden, im kilometerlangen Stau auf der Autobahn oder in der mühsamen Warteschlange beim Supermarket. Gleichermassen hat manch einer von uns auch schon einen roten Kopf bekommen bei Zeitungsberichten über Lohndumping, Sozialhilfebetrug oder Drogenhandel mit ausländischen Beteiligten. Nicht zu sprechen von der Dame auf dem Dorf, die der Angestellten in der Kleinbäckerei ein saloppes “Tag, ich krieg ein Hörnchen“ an den Kopf wirft. Das alles kommt vor und wir dürfen das Mantra der Personenfreizügigkeit nicht einfach über die Ängste und Sorgen der Betroffenen hinweg predigen. Dennoch muss man die Grössenordnung dieser Problemstellung richtig einordnen, insbesondere kann man sich nicht einseitig auf die negativen Aspekte der Migration versteifen. Bei nüchterner Betrachtung zeigt sich eben ein differenzierteres Bild.  

 

Dass die Wohnbevölkerung der Schweiz mittelfristig wächst, ist zutreffend. Ebenso zutreffend ist aber auch, dass dieses Wachstum unabdingbar ist, wenn wir unseren bisherigen Lebensstandard halten möchten. Daran hat die EU-Personenfreizügigkeit einen wichtigen Anteil. Allein schon ein Blick auf die demografische Entwicklung zeigt dies klar auf. Die geburtenstarke Baby-Boomer-Generation kommen zunehmend ins Pensions- und Pflegealter hinein. Um nur schon den Standard in der Pflege aufrechtzuerhalten, benötigen wir bis 2030 nach den Schätzungen des BAG rund 115 000 weitere Pflegefachkräfte. Zum Vergleich: Die Schweiz bildet jährlich nur rund 3 000 eigene Fachkräfte aus – auch bei steigender Tendenz, deckt dies niemals den Bedarf. Ohnehin füllt vor allem die EU-Personenfreizügigkeit personelle Lücken in verschiedenen Arbeitsgebieten aus, seien dies der Strassen- und Hochbau, die Reinigungsarbeit, der Gütertransport, die Gastronomie und Hotellerie, aber auch die Spitzenforschung, die Computer-Programmierung oder die Biotech-Entwicklung. In allen Bereichen tragen Ausländerinnen und Ausländer durch Arbeit und Steuersubstrat zum Wohlstand unseres Landes bei. Mit Annahme der Begrenzungsinitiative und dem Übergang in ein Kontingentsystem würden wir den Arbeitskräftemangel genau bei diesen Lücken verschärfen.

 

Nichtzuletzt kann natürlich aus der Personenfreizügigkeit auch kulturelle Bereicherung entstehen. So haben zum Beispiel die einst verschrienen Saisoniers aus Italien nebst ihrer Arbeitskraft auch die italienische Küche, Kunst und Mode mit in die Schweiz gebracht. Die Schweiz ist dadurch in keiner Weise ärmer geworden. Gleiches trifft auch auf andere ausländische Kulturimporte zu, wie etwa die Jazzmusik, die Uhrenmacherei oder die sozialen Medien.

 

 

  1. Erhebliche Nebenwirkungen sind unvermeidlich

 

Die bisherigen Bilateralen mit der EU hängen alle zusammen. Durch die Annahme der Begrenzungsinitiative wäre die Personenfreizügigkeit faktisch gekündigt. Über die Guillotine-Klausel würden damit auch automatisch die anderen bilateralen Verträge aufgekündigt werden. Das hätte empfindliche Einbussen zur Folge. Die Schweiz müsste etwa nach WTO-Regeln mit der EU handeln. Allein die entsprechenden Zoll- und Prüfungskosten würden den Warenhandel merklich teurer und langsamer machen (Verlustpotential: ca. CHF 2.5 Milliarden pro Jahr). Auch weitere Abkommen wären betroffen. Mit dem Landwirtschaftsabkommen wird die Gleichwertigkeit von Vorschriften in der Lebensmittelproduktion und der Veterinärmedizin anerkannt (Verlustpotential: ca. CHF 100 Millionen pro Jahr). Über das Luftverkehrsabkommen werden Zugangsrechte und Flugrichtlinien im europäischen Luftraum geregelt (Verlustpotential: ca. CHF 7 Milliarden pro Jahr). Das Forschungsabkommen regelt Teilnahme und Vergabekriterien bei EU-Forschungsprojekten (Verlustpotential: ca. CHF 2 Milliarden pro Jahr). Nichtzuletzt ermöglicht das Abkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen die Partizipation von Schweizer Unternehmen an europäischen Vergabeaufträgen (Verlustpotential: ca. CHF 1 Milliarde pro Jahr).

 

Gemäss Schätzungen der BAK Basel, einem Wirtschaftsberatungsunternehmen, könnten mit der Aufhebung der bilateralen Verträge Direkteinbussen von jährlich über CHF 30 Milliarden entstehen. Dabei sind die Auswirkungen auf Arbeitsplätze im Zusammenhang mit dem Schweiz-EU-Handel noch gar nicht berücksichtigt. Nebst den direkten Einbussen, ergeben sich auch diverse indirekte Einbussen, welche nicht minder schmerzhaft sind. Der Verlust von Planungs-, Rechts- und Investitionssicherheit sowie die Störung von Lieferketten würden vor allem den hiesigen KMUs zusetzen. Sie müssten neue und zumeist teurere Kanäle finden, um an Kapital, Rohstoffe und Logistik zu kommen.

 

 

  1. Fazit

 

Die EU-Personenfreizügigkeit ist per Saldo ein Gewinn für die Schweiz – auch mit Blick auf die anderen bilateralen Abkommen. Unbestritten sind die Herausforderungen, die sich in der Organisation und Steuerung der Migration ergeben. Dass es dabei punktuell zu Fehlentwicklungen kommt, ist ebenfalls unbestritten. Doch für punktuelle Probleme braucht es punktuelle Lösungen und kein Misstrauensvotum gegen einen wichtigen Pfeiler unseres Wohlstandes. Darum am 27. September NEIN zur Begrenzungsinitiative.